Anfälle vermeiden: Sichere Websites nach WCAG 2.1
Die WCAG 2.1 Richtlinie 2.3 „Anfälle und physische Reaktionen“ (Seizures and Physical Reactions) stellt sicher, dass digitale Inhalte keine gesundheitlichen Reaktionen wie epileptische Anfälle, Schwindel oder Desorientierung auslösen. Mit dem BFSG 2025 wird diese Anforderung für deutsche Unternehmen verbindlich – und schützt damit Millionen von Menschen vor unnötigen Risiken.
Für wen gilt das?
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – etwa Online-Shops, E-Learning-Plattformen, Banken, Telekommunikationsanbieter und Softwarehersteller.
Die Richtlinie ist also nicht nur für Medienhäuser oder Streaming-Dienste relevant, sondern für jede Website, die visuelle oder animierte Inhalte zeigt. Denn Lichtblitze, Animationen oder Bewegungen können bei empfindlichen Personen epileptische oder vestibuläre Reaktionen hervorrufen – mit potenziell schweren Folgen.
Barrierefreiheit schützt hier also nicht nur vor rechtlichen Risiken, sondern ist eine Frage der digitalen Sicherheit.
Warum ist das so wichtig?
Etwa 1 von 100 Menschen lebt mit einer Form von Epilepsie. Bei bestimmten visuellen Reizen – vor allem bei schnell blinkenden oder kontrastreichen Lichtwechseln – kann es zu Photosensitivität kommen, die Anfälle auslöst.
Doch nicht nur Epilepsie-Betroffene sind gefährdet:
- Menschen mit Migräne oder Gleichgewichtsstörungen reagieren empfindlich auf intensive Bewegungen.
- Ältere Nutzer oder Menschen mit ADHS erleben Unwohlsein oder Desorientierung durch flackernde Inhalte.
- Auch Nutzer mit VR-Brillen oder bewegten Hintergrundeffekten können Schwindel, Übelkeit oder Orientierungslosigkeit erfahren.
Ziel der Richtlinie ist es, eine sichere, ruhige und kontrollierbare digitale Umgebung zu schaffen.
Geltungsbereich:
Gilt für alle Unternehmen, die mehr als 9 Beschäftigte haben oder deren Jahresumsatz 2 Millionen Euro übersteigt.
ONLINE -INTERAKTIONEN:
Webseiten, Plattformen, und Apps für den Austausch mit Kunden
Die wichtigsten Erfolgskriterien
Keine Blitze über Schwellenwert (Level A)
Inhalte dürfen keine Lichtblitze/Farbwechsel enthalten, die über Schwellenwert liegen (u. a. > 3 Hz und hohe Helligkeits-/Flächenabdeckung).
Praxis:
- Keine stroboskopartigen Effekte in Videos, Bannern, GIFs, Übergängen.
- Branding- oder CTA-Highlights ohne „Aufblitzen“.
- Verdächtige Sequenzen mit PEAT (Photosensitive Epilepsy Analysis Tool) prüfen.
Praktische Umsetzung
- Design-Richtlinien: Keine flackernden Highlights; Bewegungen sanft (kurze Dauer, geringe Distanz), nie stroboskopisch.
- Technik: @media (prefers-reduced-motion: reduce) einsetzen; Animations-Utilities so konfigurieren, dass Blitzen ausgeschlossen ist.
- Video/Ads: Vor Veröffentlichung mit PEAT prüfen; bei Drittanbietern vertraglich „no flashing“ festlegen.
- QA/Monitoring: Visuelle Regressionstests + manuelle Sichtprüfung (30 s Sequenzregel), kritische Seiten (Hero, Banner, Kampagnen) priorisieren.
Fallbacks: Wenn Bewegung essenziell ist (z. B. Daten-Blinken), eine statische Alternative bereitstellen.
BFSG 2025 und rechtliche Konsequenzen
Inhalte, die epileptische Anfälle oder andere gesundheitliche Reaktionen auslösen können, haben schwerwiegende rechtliche Konsequenzen. Das BFSG macht seit dem 28. Juni 2025 die Einhaltung dieser Schutzvorschriften zur Pflicht. Unternehmen, die Inhalte mit gefährlichen visuellen Reizen ausspielen, riskieren Abmahnungen, empfindliche Bußgelder und Schadensersatzforderungen. Anders als bei anderen Barrierefreiheits-Anforderungen geht es hier nicht nur um Nutzbarkeit, sondern um die körperliche Unversehrtheit von Menschen.
Besonders kritisch sind: Werbebanner mit schnellen Animationen, Kampagnen-Landingpages mit intensiven Effekten, Video-Intros mit rapiden Lichtwechseln, Autoplay-GIFs mit Flackern und Hero-Bereiche mit automatisch rotierenden, kontrastreichen Elementen.
Über die rechtlichen Risiken hinaus führen problematische Inhalte zu erheblichem Vertrauensverlust und Imageschaden. Die gute Nachricht: Moderne Webdesign setzt auf ruhige, kontrollierte Animationen, die sowohl ästhetisch ansprechend als auch gesundheitlich unbedenklich sind.
BarriGo. unterstützt Sie bei der Umsetzung
BarriGo.Live Inspect erkennt bewegte, animierte und dynamische Inhalte und markiert Bereiche, die potenziell problematisch sein können – etwa stark animierte oder automatisch aktualisierte Elemente. So lassen sich Risiken frühzeitig erkennen und Anpassungen direkt im Entwicklungsprozess umsetzen. Für eine abschließende Beurteilung von Blinkfrequenzen oder Lichtblitzen nach WCAG 2.3. können ergänzend spezialisierte Tools wie das Photosensitive Epilepsy Analysis Tool (PEAT) eingesetzt werden.
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Weiterführende Informationen finden Sie im offiziellen WCAG 2.2 Standard: WCAG 2.2 – Richtlinie 2.3 Anfälle und physische Reaktionen